Safari Uganda   Safari Uganda

Home    Uganda    Nationalparks    Lodges    Unsere Reiseangebote    Buchung

AGBs


Allgemeine Reisebedingungen des Tour Operators Safari Uganda


1) Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich. Der Anmeldeschluss ist vier Wochen vor Reisebeginn.


2) Reisebestätigung

Mit der schriftlichen Bestätigung durch Safari Uganda kommt der Reisevertrag Zustande. Der Reisende ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch uns gebunden, jedoch längstens zwei Wochen nach seiner Anmeldung.


3) Zahlung, Zusendung von Reisedokumenten

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Alle Zahlungen also auch die Anzahlung, sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des §651 k Abs. 3 BGB zu leisten.

 

Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen die weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheins fällig.

 

Sollte der Reisepreis vor Antritt der Reise nicht vollständig bezahlt sein, so kann Safari Uganda vom Vertrag zurücktreten Und die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen. Die Reisedokumente werden dem Reisenden nach vollständigem Zahlungseingang übergeben oder zugesandt.


4) Leistungen

Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Beschreibungen der jeweiligen Reise und der Reisebestätigung.


5) Preis- und Leistungsänderungen

Safari Uganda ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn aufgrund von Umständen die nachfolgend aufgeführten Preisbestandteile sich erhöhen oder neu entstehen: Devisenwechselkurs behördliche Gebühren... Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig wenn mehr als drei Monate zwischen Beginn und Vertragsabschluss liegt.

 

Änderungen und Abweichungen einzelner Reise-Leistungen sind aufgrund von Trekking und Tier-Erlebnisreisen nicht auszuschließen. Naturbedingt kann keine Gewährleistung für das Vorhandensein bestimmter Tierarten bestehen.


6) Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor der Reise vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt durch den Reisenden vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann Safari Uganda folgende Entschädigung geltend machen.

 

Rücktritt bis zum 100.Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises, Rücktritt ab 99 bis 50 Tag 20%, Rücktritt ab 49 bis 30 Tag 40%, Rücktritt ab 29 bis 15 Tag 50%, Rücktritt ab 14 bis 3 Tag 90%, Rücktritt ab 2 bis Abreisetag 100%. Die Rücktrittsentschädigung errechnet sich aus dem Reisepreis des Teilnehmers. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schaden unbenommen.


7) Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und andere Versicherungen

Gegen die in Ziffer 6 genannten Rücktrittskosten kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung versichern. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung.


8) Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

Safari Uganda kann für bereits erbrachte Leistungen oder die zur Beendigung der Reise noch zu Erbringende Leistungen eine Angemessene Entschädigung verlangen.

 

 

 

9) Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

gewissenhafte Vorbereitung der Reise; sorgfältige Auswahl und Überprüfung des Leistungsträger Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, Organisation Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag.

10) Haftungsbeschränkung

Bei allen im Programm ausgeschriebenen Betätigungen, wie Trekking, Bootsfahrten, sowie bei allen Unternehmungen, die nicht zum Besichtigungsprogramm gehören, beteiligt sich der Teilnehmer grundsätzlich auf eigene Gefahr.



12) Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

Die in Ziffer ... bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reiseteilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Safari Uganda oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweist.


13) Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Safari Uganda weist in der Buchungsbestätigung auf die Bestimmungen für das jeweiligen Reiseland hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Reisende Staatsbürgen der BRD ist. Für Angehörige anderer Staaten gibt das jeweilige Konsulat Auskunft. Safari Uganda informiert die Teilnehmer von wichtigen Änderungen vor Antritt der Reise.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere von Zahlung der Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

Bei Reisen nach Uganda ist der Besuch eines Tropenarztes ratsam. Die Einnahme einer Malariaprophilaxe, sowie Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B werden empfohlen. Für die Einreise nach Uganda besteht Visumpflicht, die vor Ort am Zielflughafen Entebbe gegen eine Gebühr von ca. 30 € zu entrichten ist. Der Reisepass muss nach Ankunft in Uganda mindestens für 6 Monate gültig sein.


14) Gorilla-Trekking-Permit

Bei Buchung des Gorilla-Trekkings ist der komplette Betrag von ca. 500 USD sofort zu entrichten. Da dieses Ticket personenbezogen (Passnummer) und daher nicht übertragbar ist, wird auf eine Reiserücktrittversicherung zwingend hingewiesen.


15) Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Fürth i. Odenwald für Vollkaufleute, Personen die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, bzw. nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt ins Ausland verlegen oder deren Wohnsitz oder ständiger Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung unbekannt ist.

 
Safari Uganda